Hygiene ist im Bereich der Kosmetik von großer Bedeutung. Nur durch die Einhaltung strenger Hygienevorschriften kann der Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Die jetzige Corona-Situation bekräftigt noch einmal die Wichtigkeit dieser Hygienemaßnahmen.
Für Podologen*innen ist es Pflicht, über die notwendige Sachkenntnis nach der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) zu verfügen. Kosmetiker*innen benötigen diesen Sachkundenachweis in NRW (noch) nicht. Jedoch muss auch während einer Kosmetischen Behandlung die Hygiene gewährleistet werden.
Das Hygienezertifikat ist Bestandteil der med. Fußpflegeausbildung, kann jedoch bei Bedarf auch separat gebucht werden.
Diese unterliegen auch der ständigen Beobachtung der Gesundheitsämter. Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV und Hepatitis-Viren) übertragen werden können, unterliegt besonderen Vorschriften. Dabei besteht die Verpflichtung, die Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, sorgfältig zu beachten.
In diesem Zusammenhang vervollständigen wir Ihr Hygienewissen und bieten Ihnen, den zum Sachkundenachweis erforderlichen Lehrgang an. Der Sachkundenachweis ist in zwei Lerneinheiten, je 20h eingeteilt. Die erste Einheit ist für den kosmetischen Bereich und er kosmetischen Fußpflege ausreichend. Die zusätzliche zweite Einheit richtet sich an alle, die medizinisch indizierte Behandlungen durchführen und an die MPBetreibV gebunden sind. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Freitag
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Zwischen den Wochenenden sind 10 Stunden Selbststudium vorgeschrieben
Private staatlich anerkannte berufsbildende Ergänzungsschule gemäß § 118 Abs. 1 SchulG. NRW
Innovative und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen im Bereich Kosmetik & Wellness seit 1984
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