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BAföG
Wissenswertes zum BAföG:
BAföG kann für unsere zweijährige Ausbildung zum/r Beauty- und Wellnesskosmetologen/in auch gewährt werden, wenn man noch bei den Eltern wohnt! Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen! Anspruch auf Ausbildungsförderung haben auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von der jeweiligen Staatsangehörigkeit, Niederlassungserlaubnis oder Anerkennung als Flüchtling ab.
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Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden? Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in gleich bleibenden Raten durch die KfW ausbezahlt. Beantragt werden können monatliche Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal bis zu 7.200 Euro bewilligt werden.
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Bildungscheck
Dank der Fördermaßnahme “Bildungsscheck” übernimmt das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,00 €. Nutzen Sie den Bildungsscheck für Ihre berufliche Weiterbildung und eine professionelle und einzigartige Ausbildung in der Schule für Kosmetik. Wir informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
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Prämiengutschein
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Bundesministeruim für Bildung und Forschung einen Prämiengutschein erhalten. Durch die Förderung werden 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500,00 € vom Bundesminsterium bezahlt. Verwenden Sie den Prämiengutschein für eine neue Ausbildung im kosmetischen Bereich oder für eine berufliche Weiterbildung in der Schule für Kosmetik. Wir informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
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Weiterbildungssparen
Mit dem “Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
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Private staatlich anerkannte berufsbildende Ergänzungsschule gemäß § 118 Abs. 1 SchulG. NRW
Innovative und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen im Bereich Kosmetik & Wellness seit 1984